Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Fahrradbasar ist eine Initiative des Lions Club Offenbach Rhein-Main Förderverein e.V.. Die Mitwirkung am Fahrradbasar erfolgt ehrenamtlich. Verkäufer, Käufer und Besucher erkennen mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung die AGB an.
2. Der Lions Club Förderverein bietet eine Möglichkeit für den Vertragsschluss zwischen Verkäufer und Käufer, ist in keinem Fall Vertreter oder Erfüllungsgehilfe einer der beiden Parteien. Der Verkäufer legt den Verkaufspreis fest, der Lions Club Förderverein ist nicht berechtigt, Preise zu ändern.
3. Es wird vom Verkäufer eine Annahmegebühr von 5,00 Euro je Artikel erhoben, welche sofort in bar zu entrichten ist. Ausgenommen hiervon sind Artikel, die gespendet werden.
4. Bei Verkauf erhält der Lions Club Förderverein eine Verkaufsprovision von 10% des Verkaufspreises; den restlichen Verkaufserlös in Höhe von 90 % erhält der Verkäufer in bar. Der Verkaufspreis ist durch den Käufer in bar zu entrichten.
5. Die Annahme der Artikel erfolgt durch den Lions Club Förderverein am Veranstaltungstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Der Verkauf der Waren erfolgt am Veranstaltungstag von 12:30 bis 15:00 Uhr.
6. Anbauteile, wie z.B. Tacho, Schlösser, Luftpumpe usw. sind durch den Verkäufer besonders zu sichern (z. B. Klebeband) oder zu entfernen.
7. Die Abholung des Verkaufserlöses richtet sich nach dem gewählten Annahmeprocedere:
a. Wer sich Online registriert, bekommt im Verkaufsfall unmittelbar eine Info-E-Mail und kann sein Geld direkt abholen. Die Weiterleitung der E-Mail und/oder des QR-Codes an Dritte ist nicht gestattet; der Lions Club Förderverein haftet nicht bei missbräuchlicher, widerrechtlicher Benutzung/Weiterleitung.
b. Wer vor Ort einen Verkaufsbeleg ausfüllt, muss mit der Auszahlung bis zum Ende der Veranstaltung gegen 15:00 Uhr warten.
Die Abholung des Verkaufserlöses kann nur höchstpersönlich erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Der Verkäufer hat auf Verlangen des Lions Club Förderverein einen Lichtbildausweis zum Nachweis seiner Identität vorzulegen.
8. Nicht verkaufte Artikel und der Verkaufserlös sind bis spätestens 16:00 Uhr abzuholen. Nicht abgeholte Artikel werden nach Wahl des Lions Club Förderverein an eine gemeinnützige Stelle gespendet oder verschrottet. Nicht abgeholte Verkaufserlöse werden nach einer Frist von 7 Tagen zum Spendenerlös hinzugerechnet.
Bei Verspätung bitte in jedem Fall telefonische Kontaktaufnahme unter Tel. 0152 / 21601813.
9. Für den Zustand der zum Verkauf stehenden Artikel übernimmt der Lions Club Förderverein keine Haftung. Die zu verkaufenden Fahrräder nebst ggf. Zubehör können vor dem Kauf besichtigt und geprüft werden; sie sind ausnahmslos gebraucht und von einem gewissen Alter; manche entsprechen daher eventuell nicht mehr den heute geltenden gesetzlichen Sicherheitsstandards. Farbige Reproduktionen in der App müssen die Gegenstände nicht farbgetreu wiedergeben. Alle Angaben in der App stammen vom Verkäufer, wurden nicht durch den Lions Club Förderverein geprüft und dienen nur der Information. Für Funktionsfähigkeit und Sicherheit von elektrischen Geräten wird durch den Lions Club Förderverein keine Haftung übernommen.
10. Der Lions Club Förderverein übernimmt keine Haftung für verlorengegangene, gestohlene oder beschädigte Waren, sowie für Datenverlust und daraus resultierende Folgen. Die Haftung aller am Fahrradbasar mitwirkenden Personen des Veranstalters beschränkt sich in allen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach BGB.
Die Haftung für etwaige Schäden an Personen oder Sachen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und / oder nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt für alle Ansprüche auf Schadenersatz, es sei denn, es handelt sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung oder es wäre Schadenersatz wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer Person zu leisten. Die Haftungshöchstgrenze beträgt 500 Euro.
11. Der Verkäufer versichert mit seiner Teilnahme, der rechtmäßige Eigentümer des angebotenen Artikels zu sein. Der Lions Club Förderverein hat die Eigentümerschaft des Verkäufers nicht geprüft.
12. Eine Reservierung von Fahrrädern zum Zweck einer späteren Kaufentscheidung ist nicht gestattet.
13. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten; dieser übt das Hausrecht aus.
14. Die Benutzung der Fahrräder bei Probefahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Probefahrten sind nur in Absprache mit dem Lions Club Förderverein in einem vorgegebenen Bereich möglich. Ein Anspruch auf eine Probefahrt besteht nicht.
15. Für Schäden haftet der Verursacher.
16. Hinweis zum Datenschutz: Personenbezogene Daten werden im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht nur so lange gespeichert, wie dies für die unmittelbare Abwicklung der Veranstaltung erforderlich ist. Anschließend werden personenbezogene Daten gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Alle Besucher, Verkäufer, Käufer und Helfer willigen gegenüber dem Lions Club Förderverein in die Anfertigung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Bild- & Videomaterial ein.
17. Gerichtsstand ist Offenbach am Main.
18. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen beeinflusst die Wirksamkeit aller anderen nicht. Eine unwirksame Bestimmung fällt nicht ersatzlos weg, sondern sie ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Ergebnis möglichst nahekommt und wirksam ist.
Veranstalter: Lions Club Offenbach Rhein-Main Förderverein e.V.
Stand 22.03.2023